Non tantum autem testamento facto potest quis codicillos facere, sed et intestatus quis decedens fideicommittere codicillis potest.
von lennox949 am 12.04.2015
Eine Person kann Kodizille nicht nur dann errichten, wenn sie bereits ein Testament verfasst hat, sondern auch dann, wenn sie ohne Testament verstirbt.
von josef.j am 27.06.2013
Nicht nur mit einem errichteten Testament kann jemand Kodizille verfassen, sondern auch jemand, der ohne Testament stirbt, kann durch Kodizille verfügen.