Post quae tempora cum et Labeo codicillos fecisset, iam nemini dubium erat quin codicilli iure optimo admitterentur.
von joseph.841 am 30.09.2021
Nach dieser Zeit, als Labeo seine Dokumente aufgesetzt hatte, bezweifelte niemand mehr, dass solche Dokumente rechtlich vollkommen gültig waren.
von fatima.852 am 09.07.2016
Nach diesen Zeiten, als Labeo Kodizille verfasst hatte, war es niemandem zweifelhaft, dass Kodizille nach bestem Recht zugelassen würden.