Ille autem qui ex fideicommisso recepit partem hereditatis legatarii partiarii loco erat, id est, eius legatarii cui pars bonorum legabatur.
von hedi8922 am 17.08.2018
Jemand, der einen Teil des Erbes durch einen Treuhandvertrag erhielt, galt als gleichwertig einem Teilerben - das heißt, jemandem, dem ein Anteil des Nachlasses in einem Testament vermacht wurde.
von sara.875 am 31.10.2020
Derjenige, der aus einem Treuhandverhältnis einen Teil des Erbes erhielt, befand sich in der Rechtsstellung eines Teilungslegators, das heißt eines Legators, dem ein Teil des Vermögens vermacht wurde.