Neque enim inundatio speciem fundi commutat et ob id, si recesserit aqua, palam est eum fundum eius manere cuius et fuit.
von philipp922 am 25.09.2020
Eine Überschwemmung verändert nicht die Beschaffenheit des Grundstücks, und daher ist klar, dass das Grundstück nach dem Zurückweichen des Wassers weiterhin seinem ursprünglichen Eigentümer gehört.
von eveline.x am 15.02.2021
Denn eine Überschwemmung verändert nicht das Wesen des Grundstücks, und deshalb ist es offensichtlich, dass das Land demjenigen verbleibt, dem es auch zuvor gehörte, wenn das Wasser zurückgetreten ist.