Restituta autem hereditate is quidem qui restituit nihilo minus heres permanet:
von adrian877 am 05.03.2023
Das Erbe, nachdem es wiederhergestellt worden war, bleibt derjenige, der es wiederhergestellt hat, nichtsdestoweniger Erbe:
von lotte871 am 04.05.2015
Auch nach dem Verzicht auf das Erbe bleibt die Person, die es übertragen hat, weiterhin rechtmäßiger Erbe: