HERES MEUS SI SERVUM STICHUM ALIENAVERIT (vel ex diverso SI NON ALIENAVERIT), TITIO DECEM AUREOS DATO.
von katarina.872 am 10.09.2023
Wenn mein Erbe den Sklaven Stichus verkauft (bzw. wenn er ihn nicht verkauft), muss er Titius zehn Goldstücke zahlen.
von matthias.l am 14.07.2015
Mein Erbe soll, wenn er den Sklaven Stichus veräußert hat (oder umgekehrt, wenn er ihn nicht veräußert hat), Titius zehn Goldstücke geben.