Sub condicione vero recte legatur, ut requiramus, an, quo tempore dies legati cedit, in potestate heredis non sit.
von lenardt.n am 08.03.2024
Unter der Bedingung kann rechtmäßig ein Vermächtnis ausgesetzt werden, sodass wir uns fragen, ob zu dem Zeitpunkt, an dem der Tag des Vermächtnisses fällig wird, es nicht in der Macht des Erben liegen kann.
von leonhardt.q am 16.07.2014
Ein Vermächtnis kann rechtmäßig unter einer Bedingung ausgesetzt werden, sodass wir feststellen können, ob es zum Zeitpunkt der Wirksamkeit außerhalb der Verfügungsgewalt des Erben liegt.