Et convenienter si ita demonstraverit STICHUM SERVUM, QUEM A SEIO EMI, sitque ab alio emptus, utile legatum est, si de servo constat.
von nelli.k am 23.04.2022
Und folgerichtig, wenn er so STICHUS DEN SKLAVEN, DEN ICH VON SEIUS GEKAUFT HABE, nachgewiesen hat, und er möglicherweise von einer anderen Person gekauft worden ist, ist das Vermächtnis gültig, wenn Gewissheit über den Sklaven besteht.
von yusef907 am 03.04.2014
Ebenso bleibt das Vermächtnis gültig, wenn jemand den Sklaven Stichus beschreibt, den ich laut Testament von Seius gekauft habe, auch wenn der Sklave tatsächlich von jemand anderem erworben wurde, solange kein Zweifel darüber besteht, welcher Sklave gemeint ist.