Sciendum tamen est, divum Hadrianum etiam maiori viginti quinque annis veniam dedisse, cum post aditam hereditatem grande aes alienum, quod aditae hereditatis tempore latebat, emersisset.
von luisa.936 am 27.05.2022
Es ist zu beachten, dass Kaiser Hadrian auch jemandem über fünfundzwanzig Jahre alt Erleichterung gewährte, wenn nach Antritt eines Erbes eine große Schuld ans Licht kam, die zum Zeitpunkt der Erbschaftsannahme verborgen war.
von carina.h am 11.03.2021
Es muss jedoch bekannt sein, dass der vergöttlichte Kaiser Hadrian auch jemandem über fünfundzwanzig Jahren Erleichterung gewährte, wenn nach Antritt des Erbes eine große Schuld auftauchte, die zum Zeitpunkt des Erbantritts verborgen war.