Extraneis autem heredibus deliberandi potestas est de adeunda hereditate vel non adeunda.
von julie.m am 26.09.2018
Außenstehende Erben haben das Recht, über die Annahme oder Ablehnung des Erbes zu entscheiden.
von cristina862 am 28.05.2019
Externen Erben steht das Recht zu, über die Annahme oder Nichtannahme der Erbschaft zu entscheiden.