Unde etiam, si quis intestatus mortuus sit, prima causa est in successione liberorum.
von ronja.y am 27.05.2019
Wenn jemand ohne Testament stirbt, haben die Kinder den ersten Erbanspruch.
von julie873 am 27.03.2021
Daher gilt auch, wenn jemand ohne Testament verstirbt, der Anspruch der Kinder als vorrangig in der Erbfolge.