Pro hoc tamen incommodo illud ei commodum praestatur, ut ea quae post mortem patroni sui sibi adquisierit ipsi reserventur:
von juna.838 am 13.03.2017
Für diesen Nachteil wird ihm jedoch der Vorteil gewährt, dass die Dinge, die er nach dem Tod seines Schutzherrn für sich selbst erworben hat, ihm vorbehalten bleiben:
von hana9959 am 06.10.2017
Jedoch wird ihm zum Ausgleich dieses Nachteils der Vorteil gewährt, dass alles, was er nach dem Tod seines Patrons erwirbt, ihm selbst vorbehalten bleibt: