In his autem animalibus, quae ex consuetudine abire et redire solent, talis regula comprobata est, ut eo usque tua esse intellegantur, donec animum revertendi habeant:
von chiara902 am 10.04.2023
Bei Tieren, die regelmäßig das Haus verlassen und wiederkommen, gilt folgende Regel: Sie bleiben Ihr Eigentum, solange sie die Absicht haben zurückzukehren.
von noel865 am 03.01.2018
Bei diesen Tieren, die gewohnheitsmäßig weg- und zurückzugehen pflegen, gilt folgende Regel: Sie gelten als Ihr Eigentum, solange sie nicht die Absicht haben zurückzukehren.