Nam si revertendi animum habere desierint, etiam tua esse desinunt et fiunt occupantium.
von roman.9896 am 24.05.2017
Denn wenn sie ihre Absicht zurückzukehren verlieren, hören sie auf, Ihr Eigentum zu sein und fallen demjenigen zu, der Besitz ergreift.
von vivienne.8976 am 26.06.2021
Denn wenn sie aufgehört haben, die Absicht der Rückkehr zu haben, hören sie auch auf, dir zu gehören und werden zum Eigentum derjenigen, die sie in Besitz nehmen.