In priore uersu utrumque reprehendas; nam nec in uolgum effundenda sunt, et nullius rei, minime beneficiorum, honesta largitio est; quibus si detraxeris iudicium, desinunt esse beneficia, in aliud quodlibet incident nomen.
von leni.g am 30.11.2013
In dem vorherigen Vers kannst du beide Aspekte kritisieren; denn weder sollten Dinge wahllos der Menge preisgegeben werden, noch ist eine unterschiedslose Verteilung bei irgendeiner Sache, am wenigsten bei Wohltaten, ehrenhaft; wenn du ihnen das Urteilsvermögen entziehst, hören sie auf, Wohltaten zu sein und fallen in eine beliebige andere Bezeichnung.
von matteo.929 am 05.08.2021
Man kann beide Punkte in der vorherigen Zeile kritisieren: Wir sollten nicht gedankenlos alles an jeden verschenken, und gedankenlose Großzügigkeit ist niemals ehrenhaft, besonders wenn es um Gefälligkeiten geht. Wenn man der sorgfältigen Überlegung bei diesen Handlungen beraubt, hören sie auf, echte Gefälligkeiten zu sein und werden zu etwas völlig anderem.