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von patrick.n am 20.07.2014
Offensichtlich, solange der Sachverhalt unverändert ist, können Sie, wenn Sie jemanden bemerken, der auf Ihr Grundstück betritt, ihn kraft Rechts daran hindern, einzutreten.
von mailo.r am 09.04.2023
Selbstverständlich haben Sie das gesetzliche Recht, jemanden zu stoppen, der im Begriff ist, Ihr Eigentum zu betreten, bevor überhaupt etwas geschieht.