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Ignorantia enim testantis inutilem institutionem non facit.
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von mica.c am 22.05.2019Die Unkenntnis des Testierenden macht die Einrichtung nicht unwirksam.
von conner.w am 16.03.2017Die Unkenntnis des Erblassers macht die Verfügung nicht unwirksam.
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