Nam tot unciae assem efficiunt quot testator voluerit, et si unum tantum quis ex semisse verbi gratia heredem scripserit, totus as in semisse erit:
von malte.944 am 12.07.2016
So viele unciae bilden den as, wie der Erblasser es gewünscht hat, und wenn jemand nur einen Erben beispielsweise aus dem Semis eingesetzt hat, wird der ganze as im Semis liegen:
von rosa.958 am 29.10.2022
Der Nachlass kann in so viele Anteile geteilt werden, wie der Erblasser wünscht, und wenn jemand nur einen Erben für die Hälfte des Nachlasses bestimmt, wird beispielsweise diese Hälfte den gesamten Nachlass ausmachen: