Item quae erit ab quindecim pedibus ad pedes viginti, scapus imus in partes sex et semissem dividatur, earumque partium quinque et semisse superior crassitudo columnae fiat.
von maxime.941 am 04.08.2022
Ebenso soll bei einer Säule zwischen fünfzehn und zwanzig Fuß Höhe der untere Schaft in sechs und einen halben Teil geteilt werden, wobei die Dicke an der Spitze fünfeinhalb dieser Teile betragen soll.
von ciara.872 am 31.10.2016
Desgleichen soll bei einer Säule von fünfzehn bis zwanzig Fuß der unterste Schaft in sechs und einen halben Teil geteilt werden, und von diesen Teilen sollen fünfeinhalb Teile die obere Dicke der Säule bilden.