Hodie vero etiam sine libertate ex nostra constitutione heredes eos instituere permissum est quod non per innovationem induximus, sed quoniam et aequius erat et Atilicino placuisse Paulus suis libris quos tam ad Masurium Sabinum quam ad Plautium scripsit refert.
von aaliya.p am 29.10.2013
Heutzutage erlauben wir nach unserem Recht, dass sie auch ohne Freilassung als Erben eingesetzt werden können, und wir haben dies nicht als neue Regel eingeführt, sondern weil es gerechter war und weil Paul in seinen Büchern, die er sowohl an Masurius Sabinus als auch an Plautius schrieb, erwähnt, dass Atilicinus diese Praxis gebilligt hat.
von luana976 am 08.08.2019
Heute ist es in der Tat auch ohne Freiheit nach unserer Verfassung erlaubt, sie als Erben einzusetzen, was wir nicht durch Neuerung eingeführt haben, sondern weil es billiger war und Paulus in seinen Büchern, die er sowohl an Masurius Sabinus als auch an Plautius schrieb, berichtet, dass es Atilicinus gefallen hatte.