Proprios autem olim quidem secundum plurium sententias non aliter quam cum libertate recte instituere licebat.
von dana.928 am 28.07.2019
Nach Ansicht vieler war es früher tatsächlich nicht erlaubt, die eigenen (Sklaven) anders als zusammen mit der Freiheit rechtmäßig zu begründen.
von tea917 am 22.10.2018
In der Vergangenheit konnten Sklaven nach Ansicht der meisten nur dann rechtmäßig als eigene Personen registriert werden, wenn ihnen gleichzeitig die Freiheit gewährt wurde.