Et in eo par omnium condicio est, quod et in filio postumo et in quolibet ex ceteris liberis sive feminini sexus sive masculini praeterito valet quidem testamentum, sed postea adgnatione postumi sive postumae rumpitur et ea ratione totum infirmatur:
von yanis.j am 14.06.2023
Und in dieser Angelegenheit werden alle gleich behandelt, da es sich um ein postumes Kind oder andere Kinder, männlich oder weiblich, handelt, die zunächst übergangen wurden. Während das Testament ursprünglich gültig ist, wird es ungültig, wenn ein Sohn oder eine Tochter posthum geboren wird, und aus diesem Grund wird das gesamte Testament für unwirksam erklärt:
von aylin.a am 30.01.2018
Und in dieser Angelegenheit ist die Bedingung für alle gleich, weil sowohl im Fall eines posthumen Sohnes als auch bei allen anderen Kindern, ob weiblichen oder männlichen Geschlechts, die übergangen wurden, das Testament zwar gültig ist, aber hernach durch die Agnation eines posthumen Sohnes oder einer posthumen Tochter gebrochen und aus diesem Grund vollständig ungültig gemacht wird: