Eius qui apud hostes est testamentum quod ibi fecit non valet, quamvis redierit:
von thea.j am 02.10.2022
Das Testament dessen, der sich unter Feinden befindet, das er dort errichtet hat, ist nicht gültig, auch wenn er zurückgekehrt ist:
von malou928 am 09.09.2024
Ein Testament, das jemand im Feindesland errichtet hat, bleibt ungültig, auch wenn er später in die Heimat zurückkehrt: