Cuius constitutionis tenore perspecto, licentia est nihil eorum quae ad praefatum ius pertinent ignorare.
von luise.915 am 18.01.2021
Nach Prüfung des Inhalts dieser Verfassung darf niemand unwissend in Bezug auf die vorerwähnte Rechtsvorschrift bleiben.
von aalyha.i am 04.07.2018
Nach Prüfung des Inhalts dieser Verfassung besteht die Erlaubnis, keine der Angelegenheiten zu ignorieren, die sich auf das vorerwähnte Recht beziehen.