Et ad exemplum venditionis nostra constitutio eas etiam in se habere necessitatem traditionis voluit, ut, et si non tradantur, habeant plenissimum et perfectum robur et traditionis necessitas incumbat donatori.
von filipp.q am 16.03.2016
Nach den Regeln, die für Verkäufe gelten, schreibt unser Gesetz vor, dass diese auch die Verpflichtung zur Übergabe umfassen, sodass sie vollständige Rechtswirksamkeit besitzen, auch wenn keine Übergabe erfolgt, während die Pflicht zur Übergabe beim Schenkenden verbleibt.
von eileen.829 am 27.01.2014
Und nach dem Vorbild des Verkaufs wollte unsere Verfassung, dass sie auch in sich die Notwendigkeit der Übergabe haben, so dass sie, selbst wenn sie nicht übergeben werden, die vollständigste und vollkommenste Kraft haben und die Notwendigkeit der Übergabe dem Schenkenden obliegt.