Et licet postea ratum habuerit quam illatus est mortuus, tamen religiosus locus fit.
von natali.842 am 21.02.2023
Selbst wenn jemand die Bestattung erst nach ihrer Durchführung genehmigt, wird der Ort dennoch zu geweihtem Grund.
von tuana922 am 17.11.2021
Und obwohl er es später gebilligt haben mag, nachdem der Tote hineingebracht wurde, wird der Ort dennoch religiös.