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Error autem falsae causae usucapionem non parit.
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von cheyenne978 am 08.01.2015Ein Irrtum falscher Ursache begründet keine Ersitzung.
von aras.877 am 05.12.2018Ein Fehler, der auf falschen Grundlagen beruht, begründet kein Eigentumsrecht durch Besitz.
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