von toni9919 am 24.06.2024
Denn dann, wnen der Mangel der Sache bereinigt ist, schreitet dessen Ersitzung voran.
von iain9925 am 12.08.2023
Sobald der Mangel an der Liegenschaft beseitigt ist, kann der Prozess des Eigentumserwerbs durch Besitz fortgeführt werden.