Item si is ad quem ancillae ususfructus pertinet, partum suum esse credens, vendiderit aut donaverit, furtum non committit:
von enno971 am 10.07.2016
Ebenso begeht derjenige keinen Diebstahl, dem das Nutzungsrecht an der Sklavin zusteht und der, in dem Glauben, der Nachwuchs sei sein eigener, ihn verkauft oder verschenkt hat:
von alisa972 am 15.09.2022
Wenn jemand, der das Nutzungsrecht an einer Sklavin hat, deren Kind in dem Glauben verkauft oder verschenkt, es sei sein eigenes Eigentum, begeht er keinen Diebstahl: