In commune vero sepulcrum etiam invitis ceteris licet inferre.
von phillipp9828 am 28.04.2020
Es ist erlaubt, auch gegen den Willen der anderen, in ein gemeinsames Grabmal einzubringen.
von ella.924 am 05.04.2014
Es ist erlaubt, jemanden auch gegen den Willen anderer in ein gemeinsames Grab zu bestatten.