Sed aestimatis his satisdatur, ut, si morietur aut capite minuetur, tanta pecunia restituatur quanti eae fuerint aestimatae.
von nisa.921 am 22.05.2017
Nach der Wertermittlung dieser Gegenstände wird eine Garantie gegeben, dass bei Tod oder Verlust des Rechtsstatus der Geldbetrag in Höhe des geschätzten Wertes zurückgezahlt wird.
von alexandar.v am 17.08.2017
Es wird Sicherheit gegeben, nachdem diese Dinge bewertet worden sind, dass, falls er stirbt oder im rechtlichen Status herabgesetzt wird, ein solcher Geldbetrag zurückerstattet wird, wie diese Dinge bewertet worden sind.