Itaque si pecuniae ususfructus legatus sit, ita datur legatario ut eius fiat, et legatarius satisdat heredi de tanta pecunia restituenda, si morietur aut capite minuetur.
von maja9956 am 08.12.2020
Wenn jemandem in einem Testament das Recht zugesprochen wird, Geld zu nutzen, erhält er es als sein eigenes Eigentum, muss jedoch dem Erben Sicherheit leisten, dass der gleiche Betrag zurückgezahlt wird, falls er stirbt oder seinen Rechtsstatus verliert.
von emely871 am 29.07.2019
Wenn daher ein Geldnießbrauch vermacht wurde, wird er dem Vermächtnisnehmer so übertragen, dass er ihm gehört, und der Vermächtnisnehmer leistet dem Erben Sicherheit hinsichtlich der Rückerstattung des Geldbetrags, falls er stirbt oder eine Statusminderung erleidet.