Sine testamento vero si quis velit alii usumfructum constituere, pactionibus et stipulationibus id efficere debet.
von nathalie.x am 05.08.2015
Ohne Testament, wenn jemand einem anderen einen Nießbrauch begründen möchte, sollte er dies durch Vereinbarungen und Stipulationen bewirken.
von antonio.r am 29.12.2018
Wenn jemand einen Nießbrauch für eine andere Person ohne Erstellung eines Testaments begründen möchte, muss er dies durch Vereinbarungen und förmliche Versprechen bewirken.