Item alii usumfructum, alii deducto eo fundum legare potest.
von kaan.8996 am 03.08.2019
Ebenso kann eine Person das Nutzungsrecht haben, während eine andere nach Abzug desselben den Nachlass vermachen kann.
von cathaleya.912 am 23.07.2019
Auch kann eine Person das Nutzungsrecht des Landes vermachen, während eine andere das Grundstück selbst ohne dieses Recht vererben kann.