Proprietas autem eorum potest intellegi nullius esse, sed eiusdem iuris esse cuius et mare, et quae subiacent mari terra vel harena.
von casper.973 am 25.09.2018
Die Eigenschaft dieser Dinge kann als niemandem gehörend verstanden werden, sondern als dem gleichen Rechtsgrund zugehörig, dem auch das Meer unterliegt, und der unter dem Meer, dem Land oder dem Sand liegt.
von milan.v am 26.04.2017
Diese Dinge können als eigentumslos verstanden werden, sondern fallen unter denselben Rechtsstatus wie das Meer, zusammen mit dem Land und Sand, die darunter liegen.