Pro derelicto autem habetur quod dominus ea mente abiecerit ut id rerum suaram esse nollet, ideoque statim dominus esse desinit.
von neo.s am 16.06.2014
Etwas gilt als herrenlos, wenn der Eigentümer es mit der Absicht wegwirft, es nicht mehr als sein Eigentum haben zu wollen, und infolgedessen sofort aufhört, dessen Eigentümer zu sein.
von leila.r am 27.10.2022
Als herrenlos gilt, was der Eigentümer mit der Absicht weggeworfen hat, dass er es nicht mehr als sein Eigentum betrachten will, und daher er sofort aufhört, Eigentümer zu sein.