Et ideo licet maturis fructibus, nondum tamen perceptis, decesserit, ad heredem eius non pertinent, sed domino proprietatis adquiruntur.
von nelio915 am 11.03.2017
Und daher, obwohl die Früchte reif sind, jedoch noch nicht geerntet wurden, er verstorben ist, gehören sie nicht seinem Erben, sondern werden vom Eigentümer der Liegenschaft erworben.
von marco.b am 08.08.2022
Stirbt jemand, wenn die Früchte reif, aber noch nicht geerntet sind, gehören sie nicht seinem Erben, sondern werden dem Eigentümer zugesprochen.