Sed si a Titio petas, tuos libros tuasve membranas esse, nec impensam scripturae solvere paratus sis, poterit se Titius defendere per exceptionem doli mali, utique si bona fide earum chartarum membranarumve possessionem nanctus est.
von eliah.9855 am 09.04.2015
Verlangt man jedoch von Titius seine Bücher oder Dokumente zurück, ohne bereit zu sein, die Kopierkosten zu erstatten, kann sich Titius gegen den Anspruch durch eine Gegenklage wegen unredlichen Verhaltens verwahren, vorausgesetzt, er hat die Materialien redlich erworben.
von jaden.j am 30.03.2020
Wenn du von Titius verlangst, dass deine Bücher oder Pergamente dir gehören, und du nicht bereit bist, die Kosten der Beschriftung zu zahlen, wird Titius sich durch die Einrede des arglistigen Betrugs verteidigen können, zumindest wenn er den Besitz dieser Schriftstücke oder Pergamente in gutem Glauben erlangt hat.