Ita eiusdem exceptionis auxilio tutus esse potest is qui alienum fundum sua impensa bona fide consevit.
von elena.8825 am 31.05.2020
Eine Person, die das Land einer anderen auf eigene Kosten in gutem Glauben bebaut hat, kann daher durch Anwendung derselben Rechtsverteidigung geschützt werden.
von adrian.9874 am 31.08.2024
So kann mittels derselben Ausnahme derjenige geschützt werden, der fremdes Land in gutem Glauben und auf eigene Kosten bebaut hat.