Quodsi frumentum Titii tuo frumento mixtum fuerit, si quidem ex voluntate vestra, commune erit, quia singula corpora, id est singula grana, quae cuiusque propria fuerunt ex consensu vestro communicata sunt.
von yannik.l am 14.01.2018
Wenn sich dein Getreide mit dem Getreide des Titius vermischt, und dies mit beider Einverständnis geschieht, wird es zu gemeinsamem Eigentum, weil alle einzelnen Körner, die ursprünglich jedem von euch gehörten, durch euer gegenseitiges Einverständnis geteilt worden sind.
von noa.f am 13.08.2016
Und wenn das Getreide des Titius mit deinem Getreide vermischt worden ist, wenn nämlich aus beiderseitigem Willen, wird es gemeinsam sein, weil die einzelnen Körper, das heißt die einzelnen Körner, die das Eigentum eines jeden waren, durch euren gegenseitigen Konsens gemeinsam gemacht wurden.