Saepissime enim constitutum est, natalibus non officere manumissionem.
von rebekka.b am 13.02.2017
Es ist äußerst eindeutig festgestellt worden, dass die Freilassung eines Sklaven dessen Geburtsstatus nicht beeinträchtigt.
von liv.v am 21.07.2014
Es wurde sehr oft festgestellt, dass die Freilassung den Geburtsstatus nicht beeinträchtigt.