Cum autem ingenuus aliquis natus sit, non officit illi in servitute fuisse et postea manumissum esse:
von matti.8835 am 01.02.2019
Wenn jedoch jemand als freier Bürger geboren wurde, steht es ihm nicht im Wege, zuvor in Knechtschaft gewesen und später freigelassen worden zu sein:
von richard.h am 02.12.2018
Wenn jemand frei geboren wurde, beeinträchtigt die Tatsache, dass er vorübergehend versklavt und später freigelassen wurde, seinen Status nicht: