Enimvero tutor vel curator, quamvis pauper est, fidelis tamen et diligens, removendus non est quasi suspectus.
von benedict.w am 13.01.2023
Fürwahr, ein Vormund oder Betreuer, der zwar arm ist, jedoch treu und fleißig, darf nicht etwa als verdächtig abgesetzt werden.
von clemens.y am 15.12.2018
Ein Vormund oder Betreuer sollte nicht allein aufgrund seiner Armut und blossen Verdachtsfälle von seinem Amt enthoben werden, wenn er treu und fleißig seine Pflichten erfüllt.