Sed et antequam incipiat gerere tutelam tutor, posse eum quasi suspectum removeri, idem Iulianus scripsit, et secundum eum constitutum est.
von amaya.y am 10.02.2015
Aber schon bevor er die Vormundschaft antritt, kann ein Vormund als verdächtig abgesetzt werden, wie Iulianus schrieb, und nach seiner Ansicht ist dies festgelegt worden.
von friederike873 am 28.02.2020
Julian schrieb auch, dass ein Vormund auch schon vor Beginn seiner Amtsausübung als verdächtig abgesetzt werden kann, und dies wurde später aufgrund seiner Meinung als Rechtsgrundsatz festgelegt.