Suspectus est autem et qui non ex fide tutelam gerit, licet solvendo est, ut Iulianus quoque scripsit.
von domenik.p am 25.08.2013
Verdächtig ist zudem auch derjenige, der die Vormundschaft nicht in gutem Glauben führt, obwohl er zahlungsfähig ist, wie auch Iulianus schrieb.
von aliyah.828 am 31.05.2013
Ein Vormund gilt auch dann als verdächtig, wenn er seine Vormundschaftspflichten nicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt, auch wenn er finanziell leistungsfähig ist, wie Julian ebenfalls schrieb.