Et quidem omnes tutores possunt, sive testamentarii sint sive alterius generis tutores.
von joel.z am 22.11.2014
Und in der Tat können alle Vormünder, seien sie testamentarische oder Vormünder anderer Art.
von muhammet9962 am 12.05.2014
Tatsächlich haben alle Vormünder diese Befugnis, unabhängig davon, ob sei durch Testament ernannt wurden oder Vormünder einer anderen Art sind.