A nostra autem constitutione prohibentur ad tutelam vel curam aspirare, adeo ut nec excusatione opus fiat.
von karolin.b am 08.08.2023
Unsere Rechtsvorschrift untersagt ihnen, Positionen als Vormund oder Betreuer anzustreben, und zwar derart, dass sie nicht einmal eine Entschuldigung benötigen.
von leon844 am 10.05.2023
Nach unserer Verfassung ist es ihnen untersagt, eine Vormundschaft oder Betreuung anzustreben, und zwar in einem solchen Ausmaß, dass nicht einmal eine Entschuldigung erforderlich wird.