Atqui patrono legitimo tutore mortuo, liberi quoque eius legitimi sunt tutores:
von jaden.h am 06.03.2017
Wenn ein rechtmäßiger Vormund stirbt, werden auch seine Kinder zu gesetzlichen Vormündern
von matthis.9864 am 29.09.2016
Wenn der rechtmäßige Schutzberechtigte verstorben ist, sind auch seine Kinder rechtmäßige Vormünder.