In eo casu et filius consentire debet, ne ei invito suus heres adgnascatur.
von victoria.h am 03.12.2016
In diesem Fall muss der Sohn zustimmen, damit nicht gegen seinen Willen sein eigener Erbe als Agnat geboren wird.
von malea.h am 01.12.2020
In diesem Fall muss auch der Sohn seine Zustimmung geben, um zu verhindern, dass ihm gegen seinen Willen ein Erbe aufgezwungen wird.