Sequitur ergo, ut et dissoluto tali coitu nec dotis exactioni locus sit.
von joschua931 am 30.04.2015
Es folgt daher, dass nach Auflösung einer solchen Verbindung kein Raum für die Einforderung einer Mitgift besteht.
von cristina.z am 30.03.2015
Folglich besteht bei Auflösung einer solchen Ehe kein Anspruch auf Zahlung der Mitgift.